Lizenzvereinbarung

(Geheimnisse und Anwendungstipps)

Lizenzvereinbarung

über die Verwendung von Evocommerce-Softwareprodukten

1. Begriffe und Definitionen

1.1. Lizenzgeber ist Evocommerce (einschließlich verbundener Unternehmen), das Inhaber der Urheberrechte an den Softwareprodukten ist.

1.2. Lizenznehmer (Kunde) – eine natürliche oder juristische Person, die das Recht zur Nutzung der Evocommerce-Softwareprodukte rechtmäßig erworben hat.

1.3. Die Softwareprodukte von Evocommerce sind eine Reihe von Softwareprodukten, darunter unter anderem:

  • Evocommerce CMS;

  • Anwendungen (Apps), Module, Plugins;

  • Fertige Online-Shops: Boutique, Laden, Megastore;

  • Aktualisierungen, Patches, technische Dokumentation.

1.4. Lizenz – ein beschränktes Recht zur Nutzung der Softwareprodukte gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung ohne Übertragung des Eigentums.

2. Gegenstand der Vereinbarung

2.1. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Evocommerce-Softwareprodukte gemäß dem ausgewählten Paket oder der ausgewählten Version.

2.2. Keine der Bestimmungen dieses Vertrags sieht die Veräußerung von Rechten an geistigem Eigentum an Softwareprodukten vor.

3. Nutzungsbedingungen für fertige Online-Shops

(Boutique / Geschäft / Megastore)

3.1. Beim Kauf eines fertig eingerichteten Online-Shops (Boutique, Store oder Megastore) erhält der Lizenznehmer:

3.1.1. Recht auf dauerhafte Nutzung:

  • Evocommerce CMS;

  • alle im jeweiligen Paket enthaltenen und zum Zeitpunkt der Übertragung installierten Anwendungen in der Version des letzten Updates, als die Supportlizenz aktiv war.

3.1.2. Uneingeschränkte funktionale Nutzung der installierten Anwendungen ohne Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl:

  • Waren;

  • Bestellungen;

  • Benutzer;

  • Besucher;

Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Vereinbarung.
3.2. Die Lizenz ist auf die Nutzung innerhalb eines einzelnen Internetprojekts beschränkt, sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

4. Support und Lizenzaktualisierung

4.1. Die Kosten für fertige Online-Shops beinhalten eine zeitlich befristete Lizenz für:

  • technische Unterstützung;

  • Evocommerce CMS-Update;

  • Aktualisierung installierter Anwendungen.

4.2. Nach Ablauf der Supportlizenz:

  • Der Lizenznehmer verliert dadurch nicht das Recht zur Nutzung der Softwareprodukte;

  • Die Systemfunktionalität wird nicht eingeschränkt oder blockiert (mit Ausnahme des Rechts auf Erhalt aktualisierter Versionen).

4.3. Die Nichtverlängerung der Lizenz bedeutet:

  • den Zugriff auf neue Updates einschränken;

  • Einschränkungen des technischen Supports;

  • fehlende Garantien für Kompatibilität mit zukünftigen Technologien.

4.4. Der Lizenzgeber ist nach dem Ende des Supports nicht mehr für den Betrieb des Systems verantwortlich.

5. Evocommerce CMS kostenlos

5.1. Evocommerce CMS Free wird unter einer eingeschränkten Lizenz bereitgestellt für:

  • Testen;

  • eigenständige Entwicklung;

  • Bildungs- oder Experimentalprojekte.

5.2. CMS Free:

  • wird ohne Zubehör geliefert;

  • Technischer Support ist nicht inbegriffen;

  • können funktionelle und technische Einschränkungen aufweisen.

5.3. Der Lizenzgeber garantiert nicht den stabilen Betrieb von CMS Free und ist nicht für Folgen verantwortlich, die sich aus dessen Nutzung ergeben.

6. Beschränkungen der Rechte des Lizenznehmers

6.1. Dem Lizenznehmer ist Folgendes strengstens untersagt:

  • Übertragung von Softwareprodukten oder des Zugangs dazu an Dritte;

  • Softwareprodukte verkaufen, vermieten, Unterlizenzen vergeben;

  • Softwareprodukte als Grundlage für konkurrierende CMS- oder SaaS-Lösungen nutzen;

  • Urheberrechtshinweise entfernen oder ausblenden;

  • Dekompilierung, Reverse Engineering, Eingriffe in den Quellcode, um Lizenzbeschränkungen zu umgehen.

6.2. Sämtliche vom Lizenznehmer vorgenommenen Änderungen gewähren ihm keine Rechte am Evocommerce-Quellcode.

7. Verantwortung der Parteien

7.1. Softwareprodukte werden "WIE BESEHEN" bereitgestellt.

7.2. Der Lizenzgeber ist nicht verantwortlich für:

  • Datenverlust;

  • Hosting- oder Serverausfälle;

  • Handlungen Dritter;

  • finanzielle oder Reputationsverluste des Lizenznehmers.

7.3. Die maximale Haftung des Lizenzgebers ist auf den Betrag beschränkt, den der Lizenznehmer tatsächlich für die Supportlizenz für den letzten bezahlten Zeitraum gezahlt hat.

8. Beendigung der Lizenz

8.1. Die Lizenz kann im Falle eines wesentlichen Verstoßes gegen diese Vereinbarung gekündigt werden.

8.2. Im Falle der Beendigung der Lizenz ist der Lizenznehmer verpflichtet:

  • die Nutzung von Softwareprodukten einstellen;

  • Löschen Sie Kopien der Software.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Dieses Abkommen unterliegt dem Recht der Ukraine.

9.2. Alle Streitigkeiten werden durch Verhandlungen beigelegt; im Falle des Scheiterns einer Einigung ist das Gericht am Sitz des Lizenzgebers zuständig.

9.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen.

Mehr lesen:
Es gibt noch keinen Online-Shop oder müssen Sie den bestehenden aktualisieren?
Bestellen Sie in Ihrem Geschäft